1. 1. Allgemeines
1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Bernd Richter GmbH (nachfolgend „Verkäufer“ oder „Wir“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Besteller“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Besteller, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
1.3 Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Bestellers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Derartige individuelle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen.
1.5 Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
2. Angebot, Bestellungsannahme und Rücktritt
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Zwischenverkauf vorbehalten.
2.2 Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen der Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
2.3 Für die Richtigkeit von Herstellerangaben übernehmen wir keine Haftung.
2.4 Die Bestellung durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot.
2.5 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
2.6 Es gilt die Mindestbestell- und Abrufmenge von 20 Stück pro Artikel. Bei Nichtbeachtung berechnen wir € 150,- pro Position mit kleinerer Auftragsmenge.
2.7 Enthält unsere Auftragsbestätigung Abweichungen vom Auftrag des Bestellers, so gelten die Abweichungen durch den Besteller als genehmigt, wenn nicht binnen 8 Tagen nach Ausstelldatum der Auftragsbestätigung schriftlich widersprochen wurde.
2.8 Dem Besteller steht das Recht zu, sich mit Einwilligung des Verkäufers (ggf. vor Auslieferung der Ware) ohne Grund vom Vertrag zu lösen. In einem solchen Fall ist der Verkäufer berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 15% der Netto-Auftragssumme als Schadenersatz zu fordern, es sei denn, der andere Vertragsteil kann nachweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Unser Recht, einen Schaden konkret zu berechnen und ggf. einen höheren Schadenersatz geltend zu machen, bleibt von dieser Regelung unberührt.
3. Umfang der Lieferpflicht
Wir behalten uns das Recht vor, wegen der Besonderheiten unserer Fertigung bei Sonderanfertigungen Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Stückzahl vorzunehmen und den vereinbarten Preis für die Gesamtlieferung entsprechend der Mehr- oder Minderlieferung abzuändern. Der vereinbarte Einzelpreis pro Stück bleibt unberührt.
4. Lieferfristen, Lieferung und Versand
4.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben, diese ist aber unverbindlich.
4.2 Sofern vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (Fälle höherer Gewalt, wie beispielsweise Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Gewaltanwendung Dritter gegen Personen oder Sachen, hoheitliche Eingriffe einschließlich währungs- und handelspolitische Maßnahmen, Arbeitskämpfe bei uns oder unseren Lieferanten oder Transportunternehmen, Unterbrechung der vorgesehenen Verkehrsverbindungen, Feuer, Rohmaterialmangel, Energiemangel und sonstige Betriebsstörungen wie Softwareausfälle bei uns oder unseren Lieferanten) nicht eingehalten werden können, verlängern sich fest vereinbarte Lieferfristen und -termine um die Dauer der Behinderung. Der Verkäufer informiert den Besteller hierüber unverzüglich und teilt die voraussichtlich, neue Lieferfrist mit.
4.3 Dies gilt auch, sofern wir uns schon in Lieferverzug befinden oder sofern die vorstehend aufgeführten Leistungshindernisse bereits vor Vertragsschluss vorhanden, aber uns nicht bekannt waren.
4.4 Bei Annahmeverzug, sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Bestellers oder Verzögerung der Auslieferung durch schuldhaftes Verhalten des Bestellers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten), berechtigt. Wir behalten uns vor, die Berechnung eines Lagergeldes in Höhe von 1% des Nettowarenwertes je angefangenen Monats zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Besteller über.
4.6 Der Annahmeverzug des Bestellers berechtigt uns, nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist mit entsprechender Androhung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Unser Schadenersatzanspruch beträgt pauschal 30% des Nettowarenwertes des Auftrags, es sei denn, der Besteller kann nachweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Unser Recht, einen Schaden konkret zu berechnen und ggf. einen höheren Schadenersatz geltend zu machen, bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.7 Wir sind – soweit dies dem Besteller zumutbar ist – zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, die wir jeweils gesondert in Rechnung stellen können.
4.8 Wir liefern unsere Ware in handelsüblicher Verpackung.
4.9 Abrufaufträge gelten für maximal 12 Monate. Nach Ablauf von 12 Monaten behalten wir uns die Auslieferung bestehender Restmengen unter Zurückbelastung eventuell gewährter Mengenrabatte vor.
5. Preise, Abnahmeverpflichtung, Warenrücklieferung und Zahlung
5.1 Die Verkäufe erfolgen, sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, zu den jeweils gültigen Tagespreisen zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Besteller, ohne berechtigten Reklamationsgrund, an uns zurückgesandte Ware, die sich in einwandfreiem Zustand befindet, unter Erteilung einer Gutschrift über den Kaufpreis abzüglich 10% – mindestens aber € 20,- + MwSt. für Verwaltungsaufwand zurückzunehmen. Ist die Ware beschädigt, so kann bei der Gutschrift darüber hinaus die Wertminderung in Abzug gebracht werden. Auch von uns eventuell aufgewendete Versand- und Verpackungskosten können bei der Gutschrift in Abzug gebracht werden. Der Abzug für Verwaltungsaufwand ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Besteller einen geringeren Aufwand nachweisen.
5.3 Die Rücklieferung hat frei Haus einschließlich Verpackung zu erfolgen. Das Transportrisiko trägt der Besteller.
5.4 Die Zahlung des Kaufpreises hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zu erfolgen.
5.5 Es bleibt uns vorbehalten, die Zahlung auf die jeweils älteste Forderung zu verrechnen. Skontoabzug ist nicht möglich, wenn fällige offene Forderungen bestehen. Bei Reparaturaufträgen wird grundsätzlich kein Skonto gewährt.
5.6 Bei entsprechender Vereinbarung nehmen wir diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel erfüllungshalber an. Gutschriften über Schecks oder Wechsel erfolgen vorbehaltlich des Eingangs unter Abzug von Scheck- und Wechselkosten mit Valuta des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
5.7 Wir behalten uns im Einzelfall das Recht vor, Lieferung nur gegen Barzahlung, Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen.
5.8 Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit eventuell hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn Tatsachen bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen.
5.9 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (§288 Abs.2 BGB) zu berechnen. Nach der letzten Mahnung sind wir berechtigt, Mahnspesen in Höhe von € 25,- zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden behält sich der Verkäufer vor. Ein Anspruch auf kaufmännischen Fälligkeitszins (§353 HGB) bleibt unberührt.
5.10 Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft. Wird eine Mängelrüge geltend gemacht, so dürfen Zahlungen nur in dem Umfang zurückbehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht. Dies trifft jedoch nur dann zu, wenn über eine Berechtigung der geltend gemachten Mängelrüge von uns keine Zweifel erhoben werden.
6. Gefahrübergang, Abnahme
6.1 Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach unserer Meldung über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
6.2 Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über.
6.3 Wir verpflichten uns, auf Verlangen und Kosten des Bestellers eine Versicherung abzuschließen.
6.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (Alternativ: bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware) vor.
7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
7.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbrauchergesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
7.4 Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
7.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7.6 Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.
7.7 Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verpfändungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
7.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.
8. Mängelrüge, Gewährleistung, allg. Haftungsbeschränkungen, Produzentenhaftung
8.1 Die Rechte des Bestellers bei Mängeln setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, wobei die Rüge schriftlich zu erfolgen hat.
8.2 Die Rechte des Bestellers wegen Mängeln der Sache bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass der Besteller uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung von mindestens 4 Wochen einzuräumen hat, wobei es ihm vorbehalten bleibt, uns im Einzelfall eine kürzere Frist einzuräumen, sofern eine 4-wöchige Frist nachweisbar unzumutbar wäre.
8.3 Die Frist zur Nacherfüllung beginnt in keinem Fall zu laufen, bevor die Ware zurückgegeben wurde. Ist nur ein Teil der gelieferten Ware mangelhaft, so beschränkt sich das Recht des Bestellers, Rückabwicklung des Vertrages oder Schadenersatz, statt der Leistung zu verlangen auf den mangelhaften Teil der Lieferung, es sei denn, dass diese Beschränkung unmöglich oder unzumutbar wäre.
8.4 Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, ist weder ausgeschlossen noch beschränkt.
8.5 Für sonstige Schäden des Bestellers haften wir nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, einem unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Haben wir den Schaden nur leicht fahrlässig verursacht, haften wir nur dann, wenn es sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt, und zwar beschränkt auf den vertragstypischen und vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Pflichtverletzungen, unerlaubter Handlung oder sonstigem Rechtsgrund ausgeschlossen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung den Zweck hatte, den Besteller vor Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, zu bewahren.
8.7 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
8.8 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten in jedem Falle auch für Folgeschäden, sie gelten jedoch nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.9 Der Besteller hat uns von allen Schadenersatzansprüchen freizustellen, die Dritte aufgrund der Vorschriften über unerlaubte Handlungen, über Produkthaftung oder kraft sonstiger Vorschrift wegen Mängeln an den von uns oder Besteller hergestellten oder gelieferten Waren, soweit solche Ansprüche auch gegen unseren Vertragspartner begründet wären oder lediglich wegen eingetretener Verjährung nicht mehr begründet sind. Unter diesen Voraussetzungen hat der Besteller uns auch von den Kosten der Rechtsstreitigkeiten freizustellen, die wegen solcher Ansprüche gegen uns angestrengt werden.
9. Reparaturen
9.1 Wird vor Ausführung einer Reparatur ein Kostenvoranschlag gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag können dem Besteller belastet werden.
9.2 Liegt uns kein Mängelbericht vor, aus dem der Sachmangel eindeutig hervorgeht, so erfolgt die Reparatur ohne Gewähr. Es bleibt uns freigestellt, ob wir die Reparatur im eigenen Haus vornehmen oder eine Fremdwerkstatt damit beauftragen. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers.
10. Ausfuhr-Kontroll-Bestimmungen
Der Besteller ist verpflichtet, im Falle eines beabsichtigten Exportes die unbeschränkte Exportfähigkeit der gelieferten Waren zu prüfen. Der Besteller ist für die Einhaltung dieser Ausfuhrbestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich. Verstöße gegen diese Bestimmungen sind strafbar.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
11.1 Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.
11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Wipperfürth.
12. Verpackung
Wir verwenden ausschließlich Verpackungen, die vom Besteller wiederverwendet oder problemlos entsorgt werden können. Damit entfällt unsere Verpflichtung zur Rücknahme der Verkaufsverpackungen. Eine Rücknahme von Transportverpackungen durch uns erfolgt durch freie Zusendung an unseren Sitz in Wipperfürth.
13. Verjährung
13.1 Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln der von uns gelieferten Ware verjähren mit Ablauf eines Jahres nach deren Ablieferung oder soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
13.2 Für Schadenersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen bleibt es bei der jeweils gesetzlichen Verjährungsfrist.
13.3 Im Übrigen verjähren sonstige Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – in 12 Monaten; dies gilt auch für die Verjährung von Rückgriffsansprüchen in der Lieferkette gem. § 445b Abs. 1 BGB, sofern der letzte Vertrag in dieser Lieferkette kein Verbrauchsgüterkauf ist. Die Ablaufhemmung aus § 445b Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
13.4 Für Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Fristen.
13.5 Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
14. Datenschutz
Der Verkäufer darf die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten im Rahmen der geltenden gesetzliche Bestimmungen verarbeiten und speichern. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der auf der Website des Verkäufers verfügbaren Datenschutzerklärung.
15. Schlussbestimmungen
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle einer etwa unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.
BERND RICHTER GmbH
Hansestraße 4, D-51688 Wipperfürth,
AG Köln HRB 38028
Stand: Februar 2021